Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung – NDAV) sowie Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
- NDAV) folgende Änderungen der Ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt. Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH hat die für ihr Netz - gebiet geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV nebst Anlage sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV nebst Anlage angepasst. Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH führt die technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016“, als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ein.
Die Anpassungen werden zum 1. Januar 2017 wirksam.

Bekanntmachung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gem. § 4 NAV vom 28.01.2010

Seit dem 01.08.2008 wendet die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH die Richtlinie "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (TAB NS Nord)", Ausgabe August 2008, als technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV an. Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung. Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH führt daher die "Ergänzung zur TAB NS Nord" ein, die die konkrete technische Umsetzung bzw. Ausführung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben beschreibt. Diese Neuregelung tritt mit Wirkung zum 01.02.2010 in Kraft.

Mitteilung der Stadtwerke Tornesch-Netz vom 01.02.2008: Neuer Warngeruch für Ihre Sicherheit

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit auch kleinste austretende Gasmengen vom Menschen wahrgenommen werden können, wurde aus Sicherheitsgründen dem Gas bislang der stark an faule Eier erinnernde, schwefelhaltige Geruchsstoff THT (Tetrahydrothiophen) beigemischt. Zukünftig wird als Odormittel ein schwefelfreies Acrylatgemisch mit dem Handelsnamen "GasodorTMS-FreeTM" verwendet. Mit Hilfe dieses erfolgreich erprobten schwefelfreien Odormittels kann die Umwelt im Netzgebiet der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH spürbar entlastet werden.
Das Mittel wird über so genannte Odorieranlagen durch unseren vorgelagerten Netzbetreiber E.ON Hanse Netz GmbH in winzigen Mengen in das Erdgas eingetropft.
Riechproben schicken wir auf Wunsch gern zu.
Tel.: 04 12 2 / 96 15 65

Bekanntmachung der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gem. § 4 NAV/ NDAV vom 30.07.2008

Die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH führt die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord) ein.
Die Technischen Anschlussbedingungen gelten für den Anschluss und den Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH angeschlossen sind oder angeschlossen werden.
Die TAB NS Nord treten mit Wirkung zum 01.08.2008 in Kraft. Die bisher geltenden TAB 2000 werden mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ungültig.

Bekanntmachung vom 30.07.2007

Mit Wirkung zum 01.07.2007 tritt die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH an Stelle des bisherigen Netzbetreibers StadtwerkeTornesch GmbH in die sich aus dem nachstehend beschriebenen Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Am 08.11.2006 sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV/NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH zur NAV und zur NDAV sowie die jeweiligen Anlagen zu den Ergänzenden Bedingungen. Die NAV und NDAV gelten für alle mit der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH begründeten Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letzt-verbrauchem, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen. Mit dieser Vertragsanpassung machen wir von unserem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV i.V.rn. § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebrauch. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag. Des Weiteren gibt die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH gemäß § 4 Nr. 3 der NAV sowie der NDAV bekannt, dass sie die für ihr Netz geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV nebst Anlage sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV nebst Anlage mit Wirkung zum 01.08.2007 anpasst.