Grundversorgerfeststellung Strom

Mitteilung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Zum 1. Juli 2024 erfolgte die nunmehr siebte Feststellung für das Netzgebiet Tornesch. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.Im Netzgebiet der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Stadtwerke Südholstein GmbH, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Kontaktdaten Grundversorger:

Stadtwerke Tornesch GmbH 
Esinger Straße 1 
25436 Tornesch